Die
Ehrenplakette werde nur wenigen, dafür um so bedeutenderen Menschen
verliehen, erklärte Stephanie Günnewig, Vorsitzende des Kolpingverbands im
Erzbistum Paderborn, vor über 100 Anwesenden. "Ihr örtlicher Verband hat
das bei uns beantragt und es war ganz schnell klar, dass Helmut das
verdient hat", erklärte Stephanie Günnewig.
Seit Dezember 1965 ist der Elektromeister Mitglied der Kolpingsfamilie
Verl. Seiner Initiative ist es zu verdanken, dass sich alljährlich
Tausende von Besuchern vergnügte Stunden mit der Laienspielschar machen
können.
Denn: Helmut Heinemeier war es, der 1969 die Tradition des Kolpingtheaters
wieder aufleben ließ. Unter seiner Leitung wurden erstmals im März 1970
wieder Schauspiele angeboten.
Waren es damals noch drei Aufführungen, so sind mittlerweile alle zehn
Veranstaltungen der Laienspielschar ausverkauft.
Heinemeier trat durch dabei nicht nur seine humoristischen Auftritte
hervor, sondern auch als Motor und Macher hinter den Kulissen. Dank seiner
Begeisterung für das Kolpingtheater hat sich eine Gemeinschaft aus
mittlerweile 45 Aktiven jeder Altersstufe formiert, die auf der Bühne für
Vorführungen sorgen. |
Zudem ist die
Theatergruppe für einen guten Zweck tätig. Denn die Erlöse aus den
Aufführungen fließen jedes Jahr an verschiedenen Adressaten:
Zuschüsse zur Kirchenrenovierung werden ebenso gegeben wie Gelder für den
Verein "Lebenshilfe".
Im vergangenen Jahr spendierten die Laienspieler dem neuen
St.-Franziskus-Kindergarten 10 000 Euro.
Dem Engagement des Geehrten ist aber auch die Anlage eines Spielplatzes zu
verdanken; zudem ist er Leiter des traditionellen Frühlings- und
Weihnachtssingens.
Von 1983 bis 1986 war Heinemeier auch zweiter Vorsitzender der
Kolpingsfamilie Verl. "Dank ihm ist unser Gemeinschaft weit über die
Grenzen Verls hinaus bekannt geworden", sagte der Vorsitzende Berthold
Stuckmann.
"Er hat bei uns entscheidende Impulse gesetzt. Helmut Heinemeier bleibt
trotz so viel Lob bescheiden: "Ich hätte nicht im Traum daran gedacht,
jemals diese Auszeichnung zu bekommen. Ich kann das nicht für mich allein
in Anspruch nehmen sondern das gilt der ganzen Gruppe. Ein Einzelner kan
das Werk nicht über 34 Jahre aufrechterhalten. |